AGBs
Allgemeine Geschäftsbedingungen der DigiROi GmbH
§1 Allgemeines, Geltungsbereich (1) Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Geschäftsbeziehungen zwischen der DigiROi GmbH (nachfolgend "DigiROi") und ihren Kunden (nachfolgend "Auftraggeber"). (2) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt. (3) Diese AGB gelten auch für zukünftige Geschäftsbeziehungen, ohne dass DigiROi erneut auf sie hinweisen müsste.
§2 Vertragsgegenstand (1) Gegenstand des Vertrags ist die Erbringung von Marketing- und Digitalisierungsdienstleistungen durch DigiROi, wie im individuellen Vertrag oder Angebot festgelegt. (2) DigiROi erbringt ihre Dienstleistungen nach bestem Wissen und Gewissen, jedoch ohne Garantie für den Erfolg der Maßnahmen.
§3 Angebot, Vertragsschluss (1) Die Angebote von DigiROi sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind. (2) Der Vertrag kommt durch die schriftliche Annahme des Angebots durch den Auftraggeber oder durch die schriftliche Bestätigung des Auftrags durch DigiROi zustande.
§4 Preise, Zahlungsbedingungen, Fälligkeit (1) Die Preise ergeben sich aus dem individuellen Vertrag oder Angebot von DigiROi. (2) Sofern nichts anderes vereinbart ist, sind sämtliche Rechnungen von DigiROi innerhalb von 7 Werktagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zur Zahlung fällig. (3) Bei Zahlungsverzug ist DigiROi berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu berechnen.
§5 Änderungswünsche, Zusatzleistungen (1) Änderungswünsche des Auftraggebers bezüglich der vereinbarten Leistungen sind schriftlich mitzuteilen und bedürfen der Zustimmung von DigiROi. DigiROi wird nach bestem Ermessen über die Durchführbarkeit und etwaige Mehrkosten informieren. (2) Zusatzleistungen, die über den vereinbarten Vertragsgegenstand hinausgehen, bedürfen einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung und können zusätzliche Kosten verursachen.
§6 Mitwirkungsleistungen des Auftraggebers (1) Der Auftraggeber ist verpflichtet, DigiROi alle zur Erbringung der vereinbarten Leistungen erforderlichen Informationen und Materialien zeitnah und in geeigneter Form zur Verfügung zu stellen. (2) Der Auftraggeber hat sicherzustellen, dass die bereitgestellten Informationen und Materialien keine Rechte Dritter verletzen und frei von Schadsoftware sind. (3) Bei Verletzung der Mitwirkungspflichten durch den Auftraggeber kann dies zu Verzögerungen in der Leistungserbringung führen, für die DigiROi nicht haftbar gemacht werden kann.
§7 Leistungserbringung, Termine, Verzögerungen (1) DigiROi erbringt die vereinbarten Leistungen nach bestem Wissen und Gewissen innerhalb der vereinbarten Fristen. (2) Die Einhaltung der vereinbarten Termine setzt voraus, dass der Auftraggeber seine Mitwirkungspflichten gemäß §6 rechtzeitig erfüllt. (3) Bei unvorhergesehenen Ereignissen oder Umständen, die die Leistungserbringung erheblich beeinflussen, sind beide Parteien verpflichtet, den anderen unverzüglich darüber zu informieren. In solchen Fällen wird die Leistungserbringung angemessen verlängert.
§8 Abnahme, Korrektur (1) Nach Fertigstellung der vereinbarten Leistungen wird der Auftraggeber Gelegenheit zur Abnahme erhalten. (2) Der Auftraggeber hat die Ergebnisse der Leistungen innerhalb einer angemessenen Frist zu prüfen und eventuelle Mängel schriftlich zu rügen. (3) DigiROi wird die gerügten Mängel innerhalb einer angemessenen Frist beheben.
§9 Eigentumsvorbehalt (1) Die gelieferten Ergebnisse und erstellten Werke bleiben bis zur vollständigen Zahlung des vereinbarten Entgelts Eigentum von DigiROi. (2) Bis zum Eigentumsübergang ist der Auftraggeber nicht berechtigt, die Ergebnisse und Werke zu vervielfältigen, zu bearbeiten oder Dritten zugänglich zu machen.
§10 Erfüllungsort für alle Leistungen und Zahlungen im Rahmen dieses Vertrags ist der Sitz von DigiROi, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
§11 Urheberrecht, Nutzungsrechte, Verletzung von Rechten Dritter (1) Sämtliche Urheberrechte und Nutzungsrechte an den von DigiROi erstellten Werken und Ergebnissen verbleiben bei DigiROi, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. (2) Der Auftraggeber erhält ein nicht-exklusives, nicht übertragbares Nutzungsrecht an den vereinbarten Leistungen für den internen Gebrauch. (3) Der Auftraggeber ist verpflichtet, DigiROi unverzüglich über mögliche Verletzungen von Rechten Dritter in Bezug auf die erbrachten Leistungen zu informieren.
§12 Datenschutz, Passwortsicherheit (1) DigiROi verpflichtet sich zur Einhaltung der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen.
(2) Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle ihm überlassenen Passwörter und Zugangsdaten vertraulich zu behandeln und vor unbefugtem Zugriff Dritter zu schützen. (3) DigiROi trifft angemessene technische und organisatorische Maßnahmen, um die Sicherheit der Daten des Auftraggebers zu gewährleisten. Dennoch kann keine absolute Sicherheit gewährleistet werden, und DigiROi haftet nicht für etwaige Schäden oder Verluste von Daten, die durch unbefugten Zugriff oder Missbrauch entstehen.
§13 Auftragsverarbeitung (1) Soweit DigiROi im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers verarbeitet, gelten die gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz und insbesondere die Regelungen der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). (2) Die Parteien werden eine separate Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung gemäß Artikel 28 DSGVO abschließen.
§14 Geheimhaltung, Rückgabe von Unterlagen (1) Die Parteien verpflichten sich, alle vertraulichen Informationen, die ihnen im Rahmen der Geschäftsbeziehung bekannt werden, geheim zu halten und nur im Rahmen der Vertragsdurchführung zu verwenden. (2) Nach Beendigung der Geschäftsbeziehung sind alle überlassenen Unterlagen und Daten unverzüglich an die jeweilige Partei zurückzugeben oder zu vernichten, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.
§15 Exklusivität (1) Während der Vertragslaufzeit verpflichtet sich der Auftraggeber, keine vergleichbaren Leistungen von Wettbewerbern von DigiROi in Anspruch zu nehmen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart wurde.
§16 Gewährleistung, Haftung, Verjährung (1) DigiROi gewährleistet die vertragsgemäße Erbringung der vereinbarten Leistungen. (2) DigiROi haftet für Schäden, die dem Auftraggeber durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten entstehen, nach den gesetzlichen Bestimmungen. (3) Die Haftung von DigiROi für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, es sei denn, es handelt sich um eine Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. In diesem Fall ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. (4) Ansprüche wegen Mängeln verjähren in einem Jahr ab Abnahme der Leistungen.
§17 Geistiges Eigentum (Meta-Werbekampagnen)
(1) Alle geistigen Eigentumsrechte an den im Rahmen der Zusammenarbeit erstellten Werbekampagnen im Werbeanzeigenmanager des Auftraggebers, verbleiben bei der DigiROi GmbH oder ihren Lizenzgebern.
(2) Der Auftraggeber erhält ein beschränktes, nicht übertragbares und nicht-exklusives Nutzungsrecht an den erstellten Inhalten, das sich ausschließlich auf die vereinbarte Nutzung im Rahmen der Zusammenarbeit bezieht, einschließlich der Verwendung von Inhalten in Facebook-Werbekampagnen.
(3) Im Falle der Beendigung der Zusammenarbeit werden sämtliche Facebook-Werbekampagnen, die im Auftrag des Auftraggebers erstellt wurden, deaktiviert und gelöscht, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
(4) Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass nach Beendigung der Zusammenarbeit keine Ansprüche auf die Nutzung oder den Zugriff auf Werbekampagnen auf Meta oder deren Inhalte mehr bestehen. Der Auftraggeber ist für die Sicherung und Speicherung aller benötigten Daten und Informationen im Zusammenhang mit den Facebook-Werbekampagnen vor der Beendigung der Zusammenarbeit selbst verantwortlich.
(5) Die DigiROi GmbH haftet nicht für den Verlust von Daten, Informationen oder Inhalten im Zusammenhang mit den Meta-Werbekampagnen nach Beendigung der Zusammenarbeit.
§18 Vertragslaufzeit und Vertragsbeendigung (1) Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen, sofern nicht ausdrücklich eine feste Vertragslaufzeit vereinbart wurde. (2) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. (3) Die ordentliche Kündigung des Vertrags ist unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 30 Tagen zum Quartalsende möglich. Erfolgt keine rechtzeitige Kündigung, verlängert sich die Zusammenarbeit automatisch um weitere 3 Monate. (4) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Vertragsparteien unberührt. (5) Im Falle einer Kündigung sind sämtliche offenen Forderungen von DigiROi sofort zur Zahlung fällig.
§19 Änderung dieser AGB (1) DigiROi behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit zu ändern oder zu ergänzen. (2) Änderungen werden dem Auftraggeber schriftlich mitgeteilt und gelten als genehmigt, sofern der Auftraggeber nicht innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Mitteilung schriftlich widerspricht.
§20 Rechtswahl, Gerichtsstand (1) Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. (2) Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist der Sitz von DigiROi, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
§21 Schlussbestimmungen
(1) Gegen Ansprüche von DigiROi kann der Auftraggeber nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen aufrechnen.
(2) Der Auftraggeber kann die ihm zustehenden Ansprüche nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von DigiROi an Dritte übertragen, soweit es sich nicht um Geldforderungen handelt.
(3) Dem Auftraggeber steht die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts nur wegen unmittelbar aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis herrührender Gegenansprüche zu. Im Übrigen kann der Auftraggeber ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn die Gegenansprüche unbestritten sind oder rechtskräftig festgestellt wurden.
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